Weiterbildung

Warum Weiterbildung?

EU-Berufskraftfahrer

Die Pflicht zur Weiterbildung betrifft grundsätzlich alle Kraftfahrer/innen im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr, unabhängig davon, seit wann sie LKW oder KOM(Bus) lenken dürfen.
Bei Fahrerlaubniserwerb vor dem 10.09.2008 KOM, bzw.2009 LKW müssen Sie spätestens bis zum 10.09.2013 KOM bzw. 10.09.2014 LKW an einer Weiterbildung teilgenommen haben.

Weiterbildung

Sie besteht aus 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten, die innerhalb dieser 5 Jahre frei auf mehrere Blöcke aufgeteilt werden kann. Ein einzelner Block muss jedoch mindestens 7 Stunden umfassen.
Die Weiterbildung muss alle 5 Jahre aufgefrischt werden.